Loading....

Entlastungsangebote

Bei der Pflege stoßen Angehörige oft an die Grenze Ihrer Belastbarkeit.
Um das zu verhindern, erhalten Sie von uns folgende Hilfen:

• stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
• Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI.
• individuelle Pflegeschulung nach §45 SGBXI
• Pflegeberatung entsprechend § 37.3 SGBXI

Verschenken Sie nichts – nutzen Sie Ihre Ansprüche, denn
die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Wichtige Information
Jeder pflegebedürftige Mensch der Pflegegrade 2 bis 5 hat ergänzend zu den ambulanten Pflegeleistungen Anspruch auf die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung nach §41 SGB XI.
Die Kosten werden von der Pflegekasse teilweise oder ganz übernommen.

 

Back To Top