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Entlastungsangebote

Bei der Pflege  stoßen Angehörige oft an die Grenze Ihrer Belastbarkeit.

Um das zu verhindern, erhalten Sie von uns folgende Hilfen:

• stundenweise Verhinderungspflege nach § 39, SGB XI
• Entlastungsleistungen nach §45b, SGB XI.
• individuelle Pflegeschulung nach §45 SGBXI
• Pflegeberatung entsprechend § 37,3 SGBXI

Verschenken Sie nichts – nutzen Sie Ihre Ansprüche, denn
die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Wichtige Information
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Jeder pflegebedürftige Mensch der Pflegegrade 2 bis 5 hat ergänzend zu den ambulanten Pflegeleistungen Anspruch auf die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung nach §41 SGB XI.

Die Kosten werden von der Pflegekasse teilweise oder ganz übernommen.

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