Bei der Pflege stoßen Angehörige oft an die Grenze Ihrer Belastbarkeit.
Um das zu verhindern, erhalten Sie von uns folgende Hilfen:
• stundenweise Verhinderungspflege nach § 39, SGB XI
• Entlastungsleistungen nach §45b, SGB XI.
• individuelle Pflegeschulung nach §45 SGBXI
• Pflegeberatung entsprechend § 37,3 SGBXI
Verschenken Sie nichts – nutzen Sie Ihre Ansprüche, denn
die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Wichtige Information
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Jeder pflegebedürftige Mensch der Pflegegrade 2 bis 5 hat ergänzend zu den ambulanten Pflegeleistungen Anspruch auf die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung nach §41 SGB XI.
Die Kosten werden von der Pflegekasse teilweise oder ganz übernommen.